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Unter diesen Voraussetzungen lohnt sich jetzt ein Wechsel des Gasanbieters
Die Kosten für Gas sind zuletzt wieder gesunken. Obwohl die Energiepreisbremse gilt, kann sich jetzt ein Anbieterwechsel für Verbraucher lohnen, wobei teils deutliche Einsparungen in Aussicht stehen.
Die Preise für Gas sind wieder gesunken
Im Herbst vergangenen Jahres beschloss die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP die Energiepreisbremse. Seit März ist sie nun in Kraft und wird voraussichtlich bis April 2024 wirksam bleiben. Mithilfe dieser Maßnahme sollen insbesondere Privathaushalte und kleinere Unternehmen entlastet werden. Der Gaspreis ist dabei auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.
Gegenwärtig bewegen sich die Marktpreise aber zumeist unterhalb dieser 12-Cent-Marke. Nachdem es im Sommer des zurückliegenden Jahres einen starken Preisanstieg an den Energiebörsen gab, hat sich die Lage inzwischen wieder beruhigt und die Versorger können Gas und auch Strom billiger einkaufen. Reichen die Unternehmen diese Vorteile an ihre Kunden weiter, sind günstigere Tarife möglich.
Wann sich ein Anbieterwechsel empfiehlt – und wann nicht
Die aktuellen Preise dürften sich nach Einschätzung vieler Experten noch längere Zeit halten und vorerst nicht auf das Niveau sinken, das vor der Energiekrise Bestand hatte. Diese Meinung vertritt unter anderem Max Müller, der als juristischer Fachberater für Energie bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz tätig ist.
Er regt zum Nachdenken über einen Anbieterwechsel an, wenn der aktuelle Tarif über den Werten des Preisdeckels liegt. Ab einem Preisunterschied von 1 bis 2 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Gas könne sich ein Wechsel womöglich lohnen. Müller fügt aber hinzu: „Dabei kommt es natürlich auch auf den Verbrauch an.“ Je nach Region und Tarif lassen sich durchaus mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen.
Doch nicht immer gilt der Anbieterwechsel als optimale Lösung. Auch wenn es zunächst widersprüchlich erscheint: Sollte der Bestandstarif den Deckel deutlich überschreiten, ist es eventuell wirtschaftlich sinnvoller, am laufenden Vertrag festzuhalten – etwa bei Preisen im Bereich von 20 Cent pro Kilowattstunde. Denn auf Grundlage der Energiepreisbremse würden den Verbraucher in einem solchen Fall hohe Entlastungen erwarten. Eine pauschale Empfehlung lässt sich in dieser Hinsicht aber nicht aussprechen. Vielmehr ist jeder Sachverhalt individuell zu betrachten.
Versorger gründlich prüfen, kürzere Vertragslaufzeiten wählen
Wer den Wechsel des Gasanbieters plant, sollte den neuen Versorger mit Bedacht auswählen. Das billigste Angebot ist nicht automatisch das beste. Laut Müller hätten manche Unternehmen mit sehr günstigen Konditionen einige Kunden zu Beginn der Energiekrise nicht mehr beliefert. Deswegen ist es ratsam, sich zunächst über die Anbieter zu informieren. Als hilfreiche Quelle dient die Urteilsdatenbank der Verbraucherzentralen. Mit einer einfachen Internetrecherche finden Wechselwillige zudem heraus, ob es Abmahnungen oder durch die Bundesnetzagentur eingeleitete Verfahren gab. Auch das sind Indizien, die einen Versorger in keinem guten Licht erscheinen lassen.
Gegenwärtig sei es laut Müller besser, sich wegen der unruhigen Lage auf dem Energiemarkt für kürzere Vertragslaufzeiten zu entscheiden. Klassische Jahresverträge würden kaum nennenswerte Preisvorteile bieten. Eine kurze Laufzeit von beispielsweise 3 Monaten erlaube mehr Flexibilität, um auf Veränderungen am Markt reagieren zu können. Erhöht ein Versorger die Preise, muss er seine Kunden über das dabei geltende Sonderkündigungsrecht informieren. Wer davon Gebrauch machen möchte, sollte die Kündigung als Einschreiben verschicken. Bei einer ordentlichen Kündigung übernimmt oftmals der neue Anbieter die Abwicklung.