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Umstieg auf eine neue Heizung: Welche Förderungen gibt es vom Staat?
Nach monatelangen Diskussionen hat die Bundesregierung das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Zumindest auf lange Sicht besiegelt es das Aus von Gasheizungen. Wer einen Heizungsaustausch vornimmt, kann auf verschiedene Fördermöglichkeiten zurückgreifen.
GEG unterstützt den Wechsel auf eine klimafreundlichere Heizung
Das GEG, das oftmals auch als Heizungsgesetz bezeichnet wird, tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Es wurde mit dem Hauptziel verabschiedet, für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich zu sorgen – immerhin gibt es in Deutschland 41 Millionen Haushalte, von denen rund 50 Prozent mit Erdgas und 25 Prozent mit Erdöl heizen. Die wichtigste Bestimmung des GEG sieht vor, dass Heizungen in Zukunft zu einem Anteil von mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Viele Regelungen gelten ab dem kommenden Jahr vorerst nur unmittelbar für Neubaugebiete.
Eigentümer, die in ihrer Immobilie eine Gasheizung installiert haben, müssen noch nicht sofort umsteigen. Es dürfen sogar nach 2024 weiter Gasheizungen eingebaut werden – jedoch sollten sich diese umrüsten lassen und wasserstofftauglich sein. Solange Öl- und Gasheizungen funktionstauglich sind, greift keine Austauschpflicht. Reparaturen bestehender Modelle erlaubt das GEG ebenfalls. Wer aber schon früher auf eine klimafreundlichere Heizung umsteigen möchte, sollte sich über die verschiedenen Förderungen informieren, um bestmöglich davon zu profitieren.
Diese Förderungen können Immobilieneigentümer beanspruchen
Die Kosten für Heizungsanlagen sind in den letzten Jahren markant gestiegen. Nach Angaben der „Verbraucherzentrale Bundesverband“ zahlten Immobilieneigentümer 2021 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe inklusive Montage 20.000 Euro. Inzwischen werden dafür durchschnittlich 31.000 Euro aufgerufen. Laut „Tagesschau“ ist es auch bei Pelletheizungen zu einem deutlichen Preisanstieg gekommen. Anfang 2021 betrugen die Kosten 27.000 Euro, während sie im März 2023 schon bei 37.000 Euro lagen. Eventuell nötige Anpassungen am Gebäude sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Schon deswegen unterstützt die Bundesregierung den Wechsel auf eine klimafreundlichere Heizung. Jeder Einbau wird mit 30 Prozent der anfallenden Kosten gefördert. Zu dieser sogenannten Grundförderung kann ein weiterer einkommensabhängiger Bonus hinzukommen. Beträgt das Jahresgehalt weniger als 40.000 Euro, erhält der Eigentümer weitere 30 Prozent Förderung – vorausgesetzt, er nutzt die Immobilie selbst und tritt nicht als Vermieter auf.
Des Weiteren sieht das GEG einen Geschwindigkeitsbonus vor. Dieser wird gewährt, wenn der Austausch der alten Heizung noch vor 2028 geschieht. Er beläuft sich auf 20 Prozent der Gesamtkosten und ist als finanzieller Anreiz zu verstehen, um möglichst früh eine neue Heizung zu installieren. Ab dem Jahr 2028 wird dieser Bonus im 2-Jahres-Rhythmus um 3 Prozent gekürzt.
Warum 30 + 30 + 20 in der Summe 70 ergibt
Alle 3 Förderungen zusammengerechnet würden einer Summe von 80 Prozent entsprechen. Die höchstmögliche Unterstützung ist allerdings auf 70 Prozent der Gesamtkosten beschränkt. Und es existiert noch ein weiteres Limit: Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen bei 30.000 Euro – gemäß der 70-Prozent-Regelung kann der Staat also bis zu 21.000 Euro zum Heizungsaustausch beisteuern.
Zusätzlich sind weitere Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen vorgesehen. Ein typisches Beispiel für eine solche Maßnahme ist das Dämmen der Gebäudehülle. Hier liegen die maximal förderfähigen Kosten bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsplan vorliegt. Ohne diesen Sanierungsplan sind es höchstens 30.000 Euro. Die Förderungen für den Heizungsaustausch und die Effizienzmaßnahmen lassen sich miteinander kombinieren. Dann gilt eine Förderhöchstgrenze von 90.000 Euro. Das Geld für die Subventionen stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds, den es bereits seit 2010 gibt und der ursprünglich unter der Bezeichnung Klima- und Energiefonds ins Leben gerufen wurde.