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Umsatzsteuer auf Gas soll wieder erhöht werden
Im Herbst 2022 senkte die Bundesregierung sie, jetzt soll sie schon früher als geplant wieder steigen: die Umsatzsteuer auf Gas. Verbraucher müssen daher mit höheren Energiekosten rechnen.
Steuerentlastung endet früher als vorgesehen
Ende August 2022 stellte die Bundesregierung ihr drittes Entlastungspaket vor, um die Auswirkungen der Energiekrise auf die Verbraucher abzumildern. Dabei wurde unter anderem beschlossen, die Umsatzsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent abzusenken. Diese Maßnahme sollte eine vorübergehende Entlastung angesichts der starken Preisanstiege auf den Energiemärkten mit sich bringen.
Die ursprünglichen Pläne sahen vor, dass diese Regelung noch bis zum 31. März 2024 Bestand hat. Wie die „Frankfurter Allgemeine“ (FAZ) allerdings jetzt berichtet, endet die Regelung vorzeitig und wird bereits am 31. Dezember auslaufen. Das hat das Bundesfinanzministerium dem Haushaltsausschuss des Bundestags mitgeteilt. Dadurch soll mehr finanzieller Spielraum für die öffentlichen Haushalte geschaffen werden.
Energiepreisbremsen könnten länger bestehen bleiben
In einer Begründung heißt es, dass noch die Energiepreisbremsen Bestand hätten und als „Versicherung“ gegenüber steigenden Kosten für Gas wirken könnten. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sprach sich zuletzt ohnehin dafür aus, diese bis April 2024 weiterlaufen zu lassen. Dazu wurden bereits Gespräche mit der EU-Kommission geführt.
Derzeit gelten die Preisbremsen bis Jahresende. Angesichts der wieder steigenden Umsatzsteuer auf Gas ist aber eine Verlängerung durchaus wahrscheinlich. Die Preisbremsen deckeln die Kosten für Strom auf 40 Cent pro Kilowattstunde und für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde.
Preisanstieg bei Gas zu erwarten, Zukunftsaussichten dennoch positiv
Durch das Anheben der Umsatzsteuer müssen sich Verbraucher wieder auf steigende Kosten einstellen. Bei einem aktuellen Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde beläuft sich die Umsatzsteuer auf 0,84 Cent. Klettert sie wieder auf 19 Prozent, beträgt der Steueranteil 2,28 Cent. Das mag zunächst nicht viel erscheinen, doch auf den Gesamtverbrauch eines Haushalts hochgerechnet, macht sich diese Veränderung bemerkbar. Zusätzlich wird der CO2-Preis ab dem 1. Januar 2024 von 30 auf 40 Euro pro Tonne angehoben – auch das hat Einfluss auf die Rechnungen der Verbraucher.
Zumindest ist auf den Energiemärkten unlängst wieder Entspannung eingekehrt. Die Großhandelspreise für Gas bewegen sich derzeit auf dem gleichen Niveau wie vor Beginn des Russland-Ukraine-Konflikts. Zudem sind die Füllstände der Gasspeicher wesentlich höher als für diesen Zeitpunkt vorgesehen. Preisspitzen wie zu Hochzeiten der Energiekrise müssen daher nicht befürchtet werden.