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Öl- oder Gasheizung kaufen? Was jetzt noch möglich ist
Im letzten Jahr verabschiedeten die Ampelparteien das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die rot-gelb-grüne Koalition ist mittlerweile Geschichte, doch das Gesetz in Kraft getreten. Welche Möglichkeiten räumt es Ihnen ein, wenn Sie aktuell die Anschaffung einer Öl- oder Gasheizung planen?
Anschaffung einer Ölheizung setzt Beratung voraus
Das GEG, das besser unter der Bezeichnung „Heizungsgesetz“ bekannt ist, sieht folgende Regelung vor: Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das bedeutet eine Einschränkung der Auswahl, doch die Pflicht gilt nicht überall und für jeden Verbraucher.
Derzeit heizen noch etwa 25 Prozent der deutschen Haushalte mit Öl. Diese Zahl soll sich im Sinne des GEG möglichst bald reduzieren. Immerhin verursacht diese Heizungsart die höchsten Emissionen. Ob Eigentümer weiterhin Ölheizungen einbauen dürfen, hängt von der jeweiligen Kommune ab. Sofern diese noch keine Wärmeplanung erstellt hat, bleibt das weiterhin gestattet. Großstädte müssen ihr Konzept bis spätestens Juni 2026 fertigstellen, kleinere Kommunen haben zwei Jahre mehr Zeit, sodass ihre Frist am 30. Juni 2028 endet.
Dennoch gibt es bereits jetzt Einschränkungen: Vor der Installation einer neuen Ölheizung ist der Eigentümer dazu verpflichtet, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Das Modell muss zudem dazu geeignet sein, „grünes Heizöl“ zu verarbeiten – das ist ab 2029 vorgesehen. Erlaubt ist der Einbau aber auch nur in Bestandsobjekten. Für Neubauten besteht bereits die Vorgabe, dass die integrierte Heizung zu 65 Prozent eine erneuerbare Energiequelle nutzt. KfW-Förderungen werden nicht mehr bewilligt, wenn eine Ölheizung in einem Neubau installiert wird.
Heute noch mit Gas betrieben, morgen mit Wasserstoff?
Die praktisch identischen Regeln gelten für Gasheizungen. Auch hier hängt der Einbau von den Vorgaben der Kommune ab. Liegen noch keine Pläne vor, dürfen weiterhin Gasheizungen installiert werden. Ebenfalls identisch ist die Regelung, dass das Gerät technisch dafür vorbereitet sein muss, ab 2029 mit klimafreundlicheren Energiequellen betrieben zu werden. Dafür kämen unter anderem Biomethan sowie blauer und grüner Wasserstoff infrage.
Zu 100 Prozent mit Erdgas darf eine Gasheizung in Zukunft nur noch dann betrieben werden, wenn eine sogenannte Härtefallklausel greift. Das betrifft Eigentümer in Regionen, in denen jede andere Heizungsart als unzumutbar eingeschätzt wird.
Gestattet sind Gashybridheizungen. Sie beruhen auf dem Prinzip, dass der klassische Erdgas-Betrieb beispielsweise im Zusammenspiel mit einer Solarthermie-Anlage funktioniert. Eine andere Alternative im Bereich der Gasheizungen besteht darin, ein Gerät zu erwerben, dass sich künftig komplett mit Wasserstoff betreiben lässt. Die Voraussetzung dafür: Die Kommune muss bereits die Wärmeplanung erarbeitet haben und den Umstieg auf ein Wasserstoffnetz planen. Wie bei Ölheizungen gilt auch hier die Regel, dass aktuell eingebaute Geräte schon das 65-Prozent-Ziel erreichen müssen. Wer eine Gasheizung in einem Neubau einrichten lassen möchte, erhält auch hier keine KfW-Förderung,