Magazin
Koalition einigt sich beim Heizungsgesetz – doch nicht alles ist geklärt
Im April verabschiedeten die Regierungsparteien einen ersten Entwurf, erhielten dafür jedoch viel Gegenwind und waren teils untereinander gespaltener Meinung. Jetzt haben SPD, Grüne und FDP beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) nachgebessert. Doch hinter mehreren Punkten steht noch immer ein Fragezeichen.
Vorgaben für Bestandsgebäude entschärft
Die gute Nachricht vorweg: Der ursprüngliche Gesetzesentwurf wurde aufgeweicht und räumt den Verbrauchern mehr Zeit ein. Eine der geplanten Regelungen sah vor, dass jede ab 2024 neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit regenerativen Energien betrieben werden soll. Das hätte das Ende von Öl- und Gasheizungen eingeläutet. Allerdings konnten sich SPD, Grüne und FDP darauf verständigen, dass diese Vorgabe vorerst nicht für Bestandsgebäude gilt. Sollte eine Heizung irreparabel defekt sein, darf erneut eine Gasheizung installiert werden, auch wenn sie nicht dem 65-Prozent-Ziel entspricht.
Diese Bestimmung ist an ein weiteres Gesetz gekoppelt, das als „kommunale Wärmeplanung“ bezeichnet wird. Damit nimmt die Bundesregierung Städte und Kommunen in die Pflicht. Sie sollen Pläne erarbeiten, wie sie ihre Heizinfrastruktur in Zukunft klimaneutral gestalten wollen. Beispielsweise kann das über den Ausbau des Fernwärmegesetzes geschehen. Großstädte müssen ihre Konzepte bis Ende 2026 einreichen, Landkreise und kleinere Gemeinden bis Ende 2028. Solange diese Wärmeplanung vor Ort noch nicht vorliegt, bleiben Heizungen in Bestandsgebäuden von den neuen GEG-Bestimmungen ausgenommen.
Diese Möglichkeiten bestehen bei Neubauten
Anpassungen hat es auch bei den Richtlinien für Neubauten gegeben. Geplant war schon vorher, dass die dort verbauten Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit regenerativen Energien betrieben werden sollen. In vollem Umfang betreffen die Vorgaben zunächst nur neu errichtete Häuser innerhalb von Neubaugebieten.
Um das 65-Prozent-Ziel zu erreichen, kommen verschiedene Varianten infrage. Der Einbau einer Wärmepumpe gehört ebenso dazu wie der Anschluss ans Wärmenetz. Zulässig sind auch alternative Lösungen wie eine Stromdirektheizung. Gleiches gilt für Heizungen, die mit Pellets oder Holz betrieben werden. Ebenfalls eingeschlossen sind mit einer Wärmepumpe kombinierte Ölheizungen, die nur an sehr kalten Tagen die Spitzenlast ausgleichen.
In neu errichteten Gebäuden dürfen nach den Korrekturen der Ampelkoalition weiterhin Gasheizungen eingebaut werden – vorausgesetzt, das Objekt befindet sich nicht in einem Neubaugebiet. Die Heizung muss zudem die Option bereithalten, auf die Nutzung von Wasserstoff umgerüstet zu werden. Ist das nicht der Fall, darf sie zwar ebenfalls installiert werden, nach der Übergangsfrist ist dann aber der Einbau eines anderen Geräts erforderlich.
Eine Reihe offener Fragen bleibt noch zu klären
Spätestens am 7. Juli soll im Bundestag über die Änderungen am GEG abgestimmt werden. Bis dahin sind noch einige Punkte zu klären. Offen ist beispielsweise die Frage nach der Förderung. Den Einbau klimafreundlicher Heizungen will der Staat mit Fördermitteln unterstützen. Bislang ist nur klar, dass das mit Geldern aus dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds geschehen soll. In welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden, steht noch nicht fest. Gleiches gilt für die Frage nach einer Einkommensgrenze – ob also Vermögende keine oder nur eine geringe Förderung bekommen.
Ein finanzieller Anreiz für Vermieter ist auch deswegen wichtig, damit die Kosten für die Umstellung nicht allein auf die Mieter abgewälzt werden. Aus diesem Grund ist eine Modernisierungsumlage im Gespräch. Sie soll greifen, wenn die staatliche Förderung beansprucht wird und die Mieter finanziell vom Austausch der Heizung profitieren. Viele Details fehlen aber noch.
Ein weiteres Fragezeichen steht hinter der Altersgrenze. Die Pflicht zum Einbau einer klimafreundlicheren Heizung soll nur für Eigentümer bis zu 80 Jahren gelten. Zu willkürlich sei diese Grenze nach Meinung von Kritikern. Deswegen lautet ein Alternativvorschlag, sie auf das Rentenalter zu senken. Wegen des hohen Altersdurchschnitts würden dann aber sehr viele Hauseigentümer von der Pflicht befreit sein.
Großer Zeitdruck – Forderung nach Aufschub
Obwohl die Ampelkoalition eine Reihe von Änderungen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen hat, ist das Gesetz längst noch nicht druckreif. Der Beschluss soll eigentlich am 7. Juli gefasst werden. Bis dahin müssen die offenen Punkte geklärt sein, wobei nur noch 3 Sitzungswochen verbleiben. Viele Abgeordnete sind zwischenzeitlich nicht in Berlin, sondern nehmen Termine in ihren Wahlkreisen wahr.
Die Regierungsparteien haben sich damit zeitlich enorm unter Druck gesetzt. Vertreter der Kommunen und der Wohnungswirtschaft plädieren deswegen dafür, das Gesetz erst nach der Sommerpause zu verabschieden. So meint etwa Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, gegenüber der „Bild“-Zeitung: „Es sind noch so viele Einzelfragen offen, die nicht schnell geklärt werden können.“ Im Anschluss muss der Bundesrat das Gesetz behandeln. Dessen Zustimmung ist zwar nicht erforderlich, dafür aber ein Einspruch, der das Vorhaben noch ausbremst.