Die besten & günstigsten Tarife für Heizgas

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Heizgas wird in Deutschland von fast 50 % aller Haushalte als Energieträger genutzt. Die betreffenden Heizungen sind umweltfreundlicher als Ölheizungen, sie emittieren ~25 % weniger CO₂. Es ergeben sich zudem für die Nutzer Komfortvorteile, denn Heizgas benötigt keinen Tank im Haus und somit keinen gesonderten Raum im Keller. Die Stadtwerke liefern das Heizgas per Leitung direkt an den Abnehmer. Eine Zwischenlagerung vor Ort ist schon aus sicherheitstechnischen Gründen nicht vorgesehen.
Die öffentliche Diskussion ist jedermann bekannt: Der Einbau einer Wärmepumpe oder die anderweitige Nutzung von erneuerbaren Energien für die Heizung ist in Deutschland seit 2024 verpflichtend vorgeschrieben. Es müssen 65 % der Heizenergie aus regenerativen Quellen stammen. Das gilt für neu eingebaute Heizungen, mithin für (fast) alle Neubauten und häufig auch für den Ersatz älterer, nicht mehr reparaturfähiger Heizungen in Bestandsbauten. Hierfür gelten allerdings pragmatische Übergangslösungen.
Viele Eigentümer sind davon ohnehin noch längst nicht betroffen, weil ihre installierte, mit Heizgas betriebene Heizung ausgezeichnet funktioniert. Es gilt also, sich diesen Energieträger, seinen Bezug, seine Kosten, Möglichkeiten zur Kostensenkung und auch ein wenig die physikalischen Hintergründe näher anzusehen. Damit befasst sich dieser Artikel.
Wer eine neue Wohnung bezieht – per Neubau oder nach einem Umzug –, erhält zunächst vom lokalen Grundversorger sein Heizgas. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Der Grundversorger muss die unterbrechungsfreie Lieferung sicherstellen. Dieses Heizgas ist wie alle sonstigen Energieträger teurer als der Bezug über einen alternativen, günstigeren Versorger.
Es gilt daher in dieser Situation, umgehend einen Heizgasvergleich durchzuführen. Da die Unternehmen Heizgas zu sehr unterschiedlichen Konditionen einkaufen, ergeben sich beträchtliche Preisunterschiede sowohl zum Grundversorger als auch zwischen einzelnen alternativen Anbietern. Der Musterhaushalt mit Gasheizung verbraucht jährlich ~20.000 kWh Gas, wovon der größte Teil auf das Heizgas entfällt.
Der Wechsel zu einem günstigeren Gasanbieter führt zu einer durchschnittlichen Ersparnis von über 600 Euro. Das gilt für die Anfang 2024 ermittelten Gaspreise. Diese setzen sich grundlegend aus drei Hauptbestandteilen zusammen:
In unserem Gasrechner lassen sich die Tarife sehr einfach durch die Eingabe der eigenen Postleitzahl und des (genauen oder geschätzten) Verbrauchs vergleichen. Verbraucherinnen sollten allerdings nicht allein den Preis, sondern auch die Vertragsbedingungen verschiedener Anbieter beachten. Unter anderem sind diese Punkte wichtig:
Wer im Gasrechner einen günstigeren Anbieter findet, kann mit wenigen Klicks zu ihm wechseln. Die Kundinnen können auch dem neuen Gasanbieter die Kündigung ihres bisherigen Vertrages überlassen. Dabei sind allerdings die Kündigungsfristen des bestehenden Vertrages zu beachten. Lediglich bei einer Preiserhöhung haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Ein neuer Versorger fragt von wechselwilligen Kunden die Daten ihres bestehenden Vertrages ab und kündigt diesen fristgemäß.
Der Wechsel funktioniert technisch reibungslos und ohne Umstellungen im Haus an Armaturen oder dem Gaszähler. Er bringt für die Verbraucherinnen keinerlei Nachteile mit sich. Gasleitungen und -zähler gehören dem örtlichen Netzbetreiber, der unabhängig vom Lieferanten für den störungsfreien Betrieb sorgt.
Anfang 2024 sind Gas- und auch Strompreise vielfach gesunken, und zwar trotz der angehobenen CO₂-Bepreisung. Die Einkaufspreise sanken schon im vergangenen Jahr. Nun geben die meisten Versorger diesen Preisvorteil an die Endkunden weiter. Beim Heizgas lässt sich ein durchschnittlicher Preisrückgang von 15 % beobachten. Lediglich das Preisniveau der lokalen Grundversorger bleibt weiterhin hoch.
Zwar senken auch einige von ihnen die Preise. Eine Zusammenfassung der Meldungen kann für ein Netzgebiet von ~9,5 Millionen Haushalten eine Preissenkung der Grundversorger beobachten. Nicht alle diese Haushalte sind freilich Kunden des regionalen Grundversorgers, einige beziehen schon günstigeres Gas von einem alternativen Anbieter. Zehn Grundversorger melden Gaspreiserhöhungen von ~11 % im Durchschnitt.
In den von ihnen versorgten Gebieten gehören etwa eine Million Haushalte und zusätzlich natürlich auch Industrie- und Gewerbebetriebe sowie öffentliche Einrichtungen zu den Gaskunden. Wiederum beziehen längst nicht alle das teure Gas vom Grundversorger. Ein Vergleich der Gaspreise von Grund- und Alternativversorgern zeigt Einsparpotenziale auf:
Die hier genannten Zahlen ergeben sich aus Durchschnittsberechnungen sehr vieler, über das gesamte Bundesgebiet verteilter Anbieter und Verbraucher. Im Einzelfall kann es daher deutliche Abweichungen geben. Davon unbenommen bleibt der Fakt bestehen, dass a) Grundversorger die teuersten Gastarife berechnen und b) sich ein Gasvergleich immer lohnt.
Heizgas wird technisch als Brenngas klassifiziert. Das ist ein Gas, das als Edukt (Ausgangsstoff) einer Verbrennungsreaktion dient. Sehr oft ist das Heizgas in Deutschland Erdgas, doch es gibt auch andere Möglichkeiten. Erdgas besteht überwiegend aus Methan, das auch in hohen Mengen in Gülle und Bioabfällen existiert, weshalb Brenngas auch daraus gewonnen werden kann. Viele Versorger mischen dieses Biogas dem Erdgas bei.
Das ist umweltfreundlicher als der reine Erdgasbezug. Zusätzlich gibt es noch die Variante „Ökogas“, bei der das liefernde Unternehmen zwar reines Erdgas in die Haushalte schickt, aber CO₂-Zertifikate erwirbt und damit den Ausbau von erneuerbaren Energien an anderer Stelle fördert. Schauen wir uns nun abgesehen vom Erdgas und dem Biogas die ganze große Gasfamilie an.
Sämtliche Brenngasarten werden in der Gasfamilie zusammengefasst. Es gibt mithin unterschiedliche Gase, die sich für die relativ saubere Verbrennung und damit auch als Heizgas eignen. Nicht alle Haushalte und Produktionsstätten beziehen Erdgas und/oder Biogas als Heizgas. Die Gasarten müssen unterschieden werden, weil sich nach ihnen die Kennzeichnung der Gasgeräte (Heizung, Herd) in der häuslichen Gasinstallation richtet. Daher teilt das DVGW-Arbeitsblatt G 260 die Brenngase in diese Gasfamilien ein:
Die TRGI, eine Normvorschrift, regelt die Installation der im Haus installierten Gasanlagen. Für Flüssiggas gibt es eine eigene Vorschrift „Technische Regel Flüssiggas“. Interessant ist für Erdgasbezieher die Einteilung in L-Gas und H-Gas. Letzteres hat den höheren Brennwert wegen eines höheren Methangehalts. Da aber der Gasbezug nach Volumen abgerechnet wird, denn nur dieses kann der Gaszähler erfassen, muss der Brennwert von L-Gas oder H-Gas entsprechend in die Gasrechnung eingearbeitet werden. Dementsprechend werden auch die Gasgeräte und -zähler kalibriert. Auch beim Flüssiggas gibt es so eine Unterscheidung in die beiden Untergruppen B (für Butan) und P (für Propan).
Brenngas hat brennbare und nicht brennbare Bestandteile. Brennbar sind Methan, Wasserstoff, Schwefelwasserstoff, Ammoniak, flüchtige Öldämpfe und auch das giftige Kohlenstoffmonoxid CO, das in öffentlichen Gasnetzen unerwünscht ist, aber nicht vollkommen eliminiert werden kann. Nicht brennbar sind Stickstoff, Kohlendioxid CO₂ und Wasserdampf. Auch einige Edelgase wie Helium und Argon sind im Brenngas enthalten, sie brennen ebenfalls nicht.
Aus der Zusammensetzung von Brenngas ergibt sich sein Heizwert. Auch das pauschal als Erdgas klassifizierte Brenngas enthält nicht immer seine Bestandteile in gleich großen Anteilen. Deswegen gibt es ja die Unterscheidung in L-Gas und H-Gas. Der Heizwert von Brenngas wird unter anderem auch durch den enthaltenen Wasserdampf beeinflusst. Dieser entzieht bei seiner Ausdehnung dem Gas eine gewisse Energie. Moderne Brennwertkessel können allerdings die gebundene Verdampfungsenthalpie im Wasserdampf wirksam nutzen.
Für die Heizwertberechnung ermitteln Experten die Energie, die bei der Verbrennung der genannten brennbaren Gasbestandteile entstehen. Für den Preis von Gas ist auch sein Brennwert maßgebend. Allerdings wird das Gas technisch genau überwacht. Verbraucherinnen müssen also nicht befürchten, dass sie für Gas mit einem zu niedrigen Brennwert einen zu hohen Preis bezahlen.