Magazin
Gerichtsurteil: Höhere Gaspreise für Neukunden sind unzulässig
Das Kammergericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Höhere Gaspreise für Neukunden in der Grundversorgung sind nicht rechtmäßig. Damit gewann die Verbraucherzentrale ihre Klage gegen den Energiekonzern GASAG.
Ungleiche Behandlung während der Energiekrise
Zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 führte die GASAG AG ein umstrittenes „Zweiklassensystem“ ein. Bestandskunden zahlten lediglich 7 Cent pro Kilowattstunde Gas. Von Neukunden wurden hingegen 18 Cent pro Kilowattstunde verlangt. Diese Neukundentarife galten auch für die Ersatzversorgung.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sah darin eine klare Ungerechtigkeit und zog vor Gericht. Mehr als 500 Kläger schlossen sich an. Das Kammergericht Berlin entschied am 21. März 2025, dass diese Praxis gegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verstößt.
Beschaffungskosten kein Argument für Preisdifferenz
GASAG begründete die Tarifunterschiede mit den gestiegenen Beschaffungskosten, die Versorger während der Energiekrise vor neue Herausforderungen stellten. Damals kündigten viele günstige Gasanbieter bestehende Verträge, wodurch ihre Kunden automatisch in die Grund- oder Ersatzversorgung rutschten.
Das Gericht ließ diese Begründung nicht gelten und kam zu dem Schluss: „Selbst krisenbedingte höhere Beschaffungspreise rechtfertigen keine unterschiedliche Behandlung“. Nach § 36 und 38 EnWG sind Energieversorger in der Pflicht, einheitliche Preise für alle Verbraucher in der Grundversorgung anzubieten – unabhängig davon, ob es sich um Neu- oder Bestandskunden handelt.
Inzwischen wurde die Rechtslage durch den Gesetzgeber verschärft: Seit 2022 legt § 36 EnWG fest, dass Preise und Konditionen nicht vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängen dürfen.
Potenzielle Rückerstattung für GASAG Kunden
Noch ist das Urteil des Kammergerichts nicht rechtskräftig: Die GASAG AG kündigte an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Sollte das Urteil Bestand haben, dürfen sich die 500 Kläger und weitere Betroffene auf Rückerstattungen freuen. „Gerade für Haushalte mit geringem Einkommen, die auf Gasheizungen angewiesen sind, war die Ungleichbehandlung eine enorme Belastung“, betont Henning Fischer von der vzbv.