Gaszähler ablesen: so geht’s richtig

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Sie möchten wissen, wie Sie korrekt Ihren Gaszähler ablesen? Dieser zeigt Ihren Gasverbrauch an und ermöglicht für Sie die Überprüfung Ihrer Gasabrechnung. Normalerweise müssen Sie nicht unbedingt selbst Ihren Gaszähler ablesen, denn das erledigt ein Mitarbeiter des Grundversorgers. Ihre eigene Ablesung ist neben der Kontrolle Ihrer Rechnung vor allem dann wichtig, wenn Sie umziehen und einen Gasvertrag kündigen sowie neu abschließen.

Gaszähler ablesen: Erwartet Sie eine teure Rechnung?

Vor allem nach einem kalten Winter oder nach dem Umzug in eine größere Wohnung stellen Sie beim Ablesen des Gaszählers manchmal fest, dass Sie unerwartet viel Gas verbraucht haben. Es kommt also eine hohe Rechnung auf Sie zu. Ihr Versorger wird voraussichtlich eine kräftige Nachzahlung von Ihnen verlangen und den künftigen Abschlag erhöhen. Sie können jedoch beim Gas sparen: Nutzen Sie den Gasvergleich mit unserem Gasrechner und überprüfen Sie, ob in Ihrem Einzugsgebiet günstigere Alternativen zu Ihrem gegenwärtigen Gasanbieter existieren. Sie können den Versorger wechseln und damit wahrscheinlich einige Hundert Euro im Jahr bei Ihrer Gasrechnung sparen.

Wann sollten Sie den Gaszähler ablesen?

Ihr Versorger liest den Gaszähler einmal jährlich ab. Dieser Termin liegt kurz vor dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Jahresabrechnung erhalten. Es ist aber kein feststehender Termin. Jedoch ermöglichen es die meisten Versorger, den nächsten Termin für die Gasablesung online zu ermitteln. Alternativ können Sie den Termin auch telefonisch erfragen. Überprüfen Sie das für Ihren Haushalt und lesen Sie in etwa zeitgleich mit dem Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens Ihren Gaszähler ab, um den Wert abgleichen zu können. Anders verhält es sich, wenn Sie einen Gasvertrag kündigen und/oder neu abschließen. Der neue Anbieter fordert von Ihnen dann den Zählerstand zu dem Zeitpunkt an, an dem Sie den neuen Vertrag beantragen. Sie lesen den Gaszähler ab und übermitteln zugleich den genauen Zeitpunkt der Ablesung.

Wer sollte den Gaszähler ablesen?

Nur Haushalte oder Unternehmen, die einen eigenen Gasvertrag abgeschlossen haben, sollten ihren Gaszähler ablesen. Es ist auch möglich, dass Ihr Vermieter den Vertrag abgeschlossen hat und Sie Ihren Gasverbrauch über die Mietnebenkosten bezahlen. Dann brauchen Sie nicht den Gaszähler abzulesen. Dieser erfasst in so einem Fall nicht nur Ihren Gasverbrauch, sondern den mehrerer Mieter.

Wo finde ich den Gaszähler?

Der Gaszähler befindet sich oft im Keller und manchmal auch im Hausflur oder sogar direkt in Ihrer Wohnung. In jedem Fall finden Sie ihn direkt beim Gasanschluss des Hauses. Sein Gehäuse ist grau oder weiß und besteht meistens aus Metall. Verwechseln Sie ihn nicht mit dem Stromzähler. Dieser hängt an elektrischen Leitungen, während zum Gaszähler zwei Rohre führen.

Was lese ich auf dem Gaszähler ab?

Sie lesen den Verbrauch in m³ ab, doch für die Übermittlung der Daten benötigen Sie auch die Zählernummer. Diese drei Daten nehmen Sie auf:

  • Zählerstand
  • Zählernummer
  • Ablesedatum

Gaszähler ablesen

Die Zählernummer finden Sie neben dem Barcode, sie besteht aus mindestens sechs und maximal acht Ziffern. Vergleichen Sie diese Nummer mit derjenigen in Ihrem Gasvertrag oder auf Ihrer letzten Gasabrechnung. Den Zählerstand sehen Sie in einem kleineren Sichtfenster Ihres Gaszählers. Dort befindet sich das rollende Zählwerk. Wenn Sie im Haushalt aktuell Gas verbrauchen, sehen Sie, wie sich die letzte Stelle des Zählwerks bewegt. Sie lesen den Zählerstand ab und notieren die Ziffern links vor dem Komma. Nach dem Komma sind drei Stellen rot umrandet, diese können Sie vernachlässigen. Sie messen die dm³, die für die Abrechnung keine Rolle spielen. Der Verbrauch wird gerundet.

Wie funktioniert ein Gaszähler?

Der Gaszähler ist ein Balgenzähler aus zwei Messkammern mit einer Membran. Beim Einströmen des Gases in die erste Kammer wirkt es auf die Membran. Diese setzt damit ein Gelenkgetriebe in Gang, welches das Gas in die zweite Kammer strömen lässt, während sie die erste entleert. Danach gelangt das Gas in die Leitung zur Wohnung. Die Bewegung nimmt eine Kupplung auf, die das Zählwerk bewegt. Gemessen wird folglich der Volumenstrom des Gases. Sie finden diesen in m² (Kubikmeter) auch auf Ihrer Gasrechnung. Der Versorger rechnet ihn in kWh (Kilowattstunden) um, von denen er den für Sie gültigen Gaspreis ableitet.

Dabei spielen Messzahlen für die Qualität des Gases eine Rolle, denn das gleiche Gasvolumen kann bei unterschiedlichen Gassorten zu verschiedenen Leistungen in kWh führen. Darauf gehen wir in einem gesonderten Beitrag ein. Für Sie ist nach einem Umzug wichtig, dass Sie an zwei verschiedenen Standorten durchaus die gleiche Menge Gas in m³, dabei aber unterschiedliche kWh verbrauchen können, weil sich die Gassorten unterscheiden. Davon abgesehen berechnen verschiedene Gasanbieter für die kWh unterschiedliche Preise.

Wie verhalte ich mich, wenn meine Ablesung vom Wert des Versorgers abweicht?

Es gibt sehr seltene Fälle einer falschen Ablesung durch den Versorger. Sie können bei der Ablesung den Zählerstand fotografieren und dabei das Datum erfassen. Zusätzlich können Sie über einen Zeitraum von einem Monat Ihren Gasverbrauch ermitteln, indem Sie zweimal Ihren Gaszähler ablesen (jeweils am 1. des laufenden Monats und des Folgemonats). Damit können Sie Ihren täglichen Durchschnittsverbrauch ermitteln und so eine Abweichung zwischen Ihrer Ablesung und der des Versorgers überprüfen. Ein Beispiel:

  • Im Vorfeld ermittelten Sie einen Monatsverbrauch von ~140 m³ pro Monat.
  • Sie haben den Gaszähler am 1. März abgelesen, Ihr Versorger hingegen am 15. März.
  • Der Wert Ihres Versorgers sollte mithin um ~70 m³ über Ihrem Wert liegen. Wenn es hiervon eine sehr starke Abweichung gibt, ohne dass sich Ihr Verbrauch in den genannten zwei Wochen stark verändert hätte, stimmt etwas nicht. Weisen Sie Ihren Versorger darauf hin.

Solche Fälle sind wie erwähnt sehr selten und werden von den Versorgern auch sehr kooperativ bearbeitet. Denken Sie daran: Sobald Sie einen Vertrag mit einem alternativen Versorger abgeschlossen haben, wird Sie dieser niemals vorsätzlich bei der Ablesung betrügen. Er liest nämlich Ihren Gaszähler gar nicht ab: Das erledigt stets ein Mitarbeiter des Grundversorgers, der von einer falschen Ablesung gar nichts hat. Es handelt sich also nur um einen menschlichen Fehler.

Häufig gestellte Fragen

Ihr eigene Ablesung dient prinzipiell der Kontrolle. Maßgeblich ist die Ablesung durch den Grundversorger.

Bei Umzügen, Kündigungen des Gasvertrages und Neuabschlüssen empfehlen wir, dass Sie selbst den Gaszähler ablesen.

Ja, auf jeden Fall. Die verbrauchsabhängige Abrechnung mit geeichten Gaszählern ist gesetzlich geregelt.

Nein, das übernimmt der Versorger für Sie, der dafür die Brennwertzahl des Gases nutzt. Diese finden Sie auf Ihrer Gasrechnung.

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