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Warum sollten Sie den Gasanbieter wechseln? Nun, hierfür gibt es in der Tat gute Gründe: Während vor einigen Jahren Privathaushalte noch gar nicht den Gasanbieter wechseln konnten, ist dies heute sehr unkompliziert möglich. Viele Verbraucher nutzen inzwischen diese Option regelmäßig. Damit sichern sie sich immer wieder die günstigsten Konditionen. Der Wechsel ist grundsätzlich bei Ablauf des bestehenden Vertrages und bei einer Preiserhöhung auch mit kürzester Frist möglich. Diese Preiserhöhung darf allerdings nicht auf staatlichen Vorgaben wie höheren Steuern beruhen.
Ein Wechsel des Gasanbieters führt zu hohen Ersparnissen, wenn Sie unseren Preisrechner verwenden und sich den günstigsten Versorger in Ihrer Region suchen. Leider nutzen längst nicht alle Haushalte und Betriebe diese Möglichkeit. Einige von ihnen stecken sogar noch in der teuren Grundversorgung, die sie mit einer Frist von 14 Tagen jederzeit kündigen können. Wir informieren Sie an dieser Stelle, wie Sie den Gasanbieter wechseln und dabei kräftig sparen.
Wenige Schritte für den Wechsel Ihres Gasanbieters
Sie können gleich mit uns Ihren Gasanbieter wechseln: Nutzen Sie dafür unseren kostenlosen Vergleichsrechner. Wenn Sie dort einen günstigen Anbieter gefunden haben, können Sie aus dem Rechner heraus zu diesem wechseln. Er übernimmt auch die Kündigung Ihres bestehenden Vertrages für Sie. Mit unserem Gasvergleichsrechner ist es möglich, mehrere Tarife gegenüberzustellen, um das optimale Angebot zu ermitteln. Beim Vergleich und dem anschließenden Wechsel gehen Sie in diesen Schritten vor:
- Ermitteln Sie mit unserem Gasvergleichsrechner günstige Gasanbieter. Geben Sie dafür in den Rechner Ihre Postleitzahl sowie Ihren jährlichen Gasverbrauch ein (Angabe in kWh wie auf Ihrer Gasrechnung). Damit können Sie unmittelbar die Preise von Gasanbietern vergleichen. Der aktuelle Verbrauch steht auf Ihrer letzten Gasrechnung. Falls Sie diese nicht gesondert zur Hand nehmen möchten, können Sie auch mit einem Schätzwert des Gasrechners operieren. Dieser richtet sich nach Ihrer Haushaltsgröße. Sinnvoll wäre das auch, wenn es in Ihrem Haushalt soeben größere Änderungen gegeben hat, die Ihren Jahresverbrauch beeinflussen werden. Der Vorjahreswert ist dann nicht mehr so bedeutsam. Falls Sie aber nach wie vor konstant Gas verbrauchen, ist der Vorjahresverbrauch als Referenzwert zu empfehlen. Sie zahlen dann an den neuen Anbieter einen relativ genauen Abschlag ohne momentane Überzahlung oder Nachzahlung im kommenden Jahr.
- Nach Ihren Eingaben sehen Sie eine Liste von passenden Gasanbietern in Ihrem Postleitzahlgebiet. Die Sortierung erfolgt preislich ansteigend. Es sind nun noch weitere Filtereinstellungen möglich, so bezüglich der Laufzeit Ihres Vertrages und nach Öko- oder Biogas. Wählen Sie eine kurze Laufzeit, um schneller erneut wechseln zu können. Sehr interessant sind Boni, welche die Anbieter gewähren. Vergleichen Sie die angezeigten Tarife im Gasrechner mit dem, was Sie aktuell für Ihr Gas bezahlen. So ermitteln Sie am schnellsten das Einsparpotenzial.
- Wenn Sie einen passenden Tarif gefunden haben, klicken Sie diesen Anbieter an. Sie werden zu seiner Webseite weitergeleitet, wo Sie Ihre persönlichen Daten eingeben. Zu diesen gehören neben Ihrem Namen auch die Lieferadresse und die gewünschte Zahlungsart.
- Der neue Gaslieferant benötigt auch Ihre Anschlussdaten. Das ist zunächst die Zählernummer Ihres Gaszählers und möglicherweise der Umstand, dass Sie wegen eines Umzugs einen neuen Versorger benötigen, weil der alte Lieferant an Ihrem derzeitigen Wohnort nicht liefern kann. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Da Ihr neuer Gaslieferant für Sie den alten Vertrag kündigt, wenn Sie dies nicht selbst vornehmen möchten, braucht der neue Gasversorger auch Ihre Vertrags- und Kundennummer des noch bestehenden Vertrages. Sollten Sie diese Nummern, die auf Ihrem Vertrag und ihren Rechnungen stehen, momentan nicht finden, lassen Sie die Felder leer. Sie liefern die Nummern nach dem Kontakt durch Ihren neuen Versorger nach. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass Sie im Falle eines Sonderkündigungsrechts aufgrund eines Umzugs oder einer willkürlichen Preiserhöhung Ihres alten Vertragspartners einen Wechseltermin festlegen. Ohne Sonderkündigungsrecht kündigt der neue Versorger Ihren bestehenden Vertrag zum Ablauftermin. Sie können ein Sonderkündigungsrecht natürlich auch selbst ausüben, wenn Sie glauben, dass die Zeit hierfür knapp werden könnte.
- Überprüfen Sie Ihre Angaben letztmalig und bestätigen Sie mit einem Mausklick, dass Sie zum gewählten Anbieter wechseln möchten. Er sendet Ihnen die Unterlagen mit der Post zu. Der Wechsel erfolgt fristgemäß und ohne Umstellungen an Ihrem Hausanschluss. Sie werden unterbrechungsfrei mit Gas beliefert.
Was ist wichtig, wenn Sie den Gasanbieter wechseln?
Die meisten Kunden schauen beim Wechsel des Gasanbieters zunächst nur auf den Preis. Das ist auch prinzipiell richtig, doch es gilt, noch weitere Vertragsbestimmungen zu beachten. Denken Sie an diese Punkte:
- Preisgarantie: Der Versorger kann Ihnen für einen bestimmten Zeitraum einen festen Lieferpreis garantieren. Üblich sind rund sechs Monate bis zwei Jahre. Die Preisgarantie gibt es uneingeschränkt oder eingeschränkt. Bei der eingeschränkten Preisgarantie könnte sich der Preis durch staatliche Vorgaben (Steuern, Energieumlage) oder Netzentgelte trotz Garantie erhöhen. Die Preisgarantie lassen sich die meisten Anbieter mit einem gewissen Aufschlag bezahlen. Vorteilhaft ist sie für Menschen, die auf Sicherheit und Planbarkeit setzen.
- Vertragslaufzeit: Ein Gasliefervertrag kann ein oder mehrere Jahre, manchmal aber auch nur sechs Monate lang laufen. Wählen Sie eine möglichst kurze Vertragslaufzeit, damit Sie schneller zu einem günstigeren Anbieter wechseln können.
- Boni: Praktisch alle Anbieter gewähren Neukunden- und/oder Wechselboni. Auch deshalb lohnt sich der jährliche Wechsel des Gasanbieters. Wenn Sie aber wissen, dass Sie nur selten wechseln, vergleichen Sie auch die Gaspreise ohne Boni, um sich ein Bild von den langfristigen Konditionen zu machen.
- Öko-/Biogas: Ein Gasanbieter kann Sie mit Ökogas versorgen, bei dem er seine Emissionen durch CO₂-Zertifikate kompensiert. Einige Versorger führen auch Biogas in ihrem Portfolio, das aus biologischen Abfällen gewonnen wird. Öko- und Biogas können, müssen aber nicht einen kleinen Aufschlag kosten. Entscheiden Sie selbst, wie viel Ihnen der Umweltschutz wert ist.
- Kundenbewertungen: Es kann sich lohnen, einen Anbieter hinsichtlich der im Internet kursierenden Kundenbewertungen zu überprüfen. Dabei geht es um die Sicherheit und den Service.
Bis vor einigen Jahren spielte noch die Kündigungsfrist eine erhebliche Rolle. Inzwischen darf sie bei einer regulären Kündigung nicht mehr vier Wochen überschreiten. Sollte Ihnen ein Versorger eine noch kürzere Kündigungsfrist anbieten, wäre das natürlich zu begrüßen.
Was sind empfehlenswerte Vertragsbedingungen?
Grundsätzlich gilt: Besonders vorteilhafte Vertragsbedingungen bezahlen Sie manchmal mit einem kleinen Preisaufschlag. Dieser kann sich jedoch lohnen, wenn Sie zu den Gaskunden gehören, die wirklich alljährlich den Gasanbieter wechseln, um dabei zu sparen. Der Preisaufschlag ist auch nicht zwingend. Preisbewusste Verbraucher nehmen sich die Zeit und vergleichen die Preise und auch die Vertragsbedingungen von mindestens drei Anbietern. Gute Vertragsbedingungen sehen so aus: Die Mindestvertragslaufzeit liegt bei maximal 12 Monaten. Für diese Zeit gewährt Ihnen der Gasanbieter eine Preisgarantie.
Zusätzlich zahlt er großzügige Boni, zeichnet sich durch einen hohen Service aus und wird dementsprechend von seinen Kunden gut bewertet. Öko- oder Biogas bietet er ohne besonderen Aufschlag an. Sie müssen auch keine Vorauskasse oder Kaution zahlen. Sie erhalten einen Neukundenbonus, der aber 15 % der Gesamtkosten nicht überschreitet und spätestens mit der ersten Jahresabrechnung ausgezahlt wird. Es gibt für diesen Bonus auch keine besonderen Bedingungen. Manche Anbieter knüpfen ihn nämlich an ein zweites Belieferungsjahr.
Gasanbieter wechseln: Wie sehr lohnt sich das?
Wenn Sie den Gasanbieter wechseln, können Sie bei einem Vier-Personen-Haushalt mit Einsparungen von mehreren Hundert Euro jährlich rechnen. Sollten Sie in einem größeren Eigenheim wohnen, kann die Ersparnis im Jahr 2024 bei über 1.200 Euro liegen. Das geht aus unseren Ermittlungen hervor. Am meisten sparen diejenigen Verbraucher, die wirklich jährlich ihren Gasanbieter wechseln. Das liegt an den Boni, welche die Anbieter nur im ersten Lieferjahr gewähren. Sie können übrigens prüfen, ob Ihr gegenwärtiger Versorger noch günstigere Tarife anbietet. Vielleicht können Sie statt des Anbieters auch nur den Tarif wechseln und dabei sparen.
Unterbrechungsfreie Versorgung beim Gasanbieterwechsel
Manche Kunden scheuen den Wechsel ihres Gasanbieters, weil sie eine Unterbrechung der Versorgung zum Stichtag befürchten. Diese Sorge ist unbegründet. Die unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich vorgeschrieben. Rein technisch kommt das Gas von Ihrem regionalen Grundversorger. Dieser schickt es konstant in Ihren Haushalt oder Betrieb, auch wenn Sie es bei einem anderen Versorger bezahlen. Dieser hat sich lediglich ein bestimmte Gaskontingent gesichert. Die Preisunterschiede ergeben sich vor allem durch die Einkaufspolitik der Anbieter. Diese kaufen mehr oder weniger kurz-, mittel- und langfristig Gaskontingente ein und setzen dabei auf die Preisunterschiede am Markt. Grundversorger kaufen eher langfristig ein und bezahlen daher am Spotmarkt die höchsten Preise. Deshalb sind ihre Tarife so teuer.
Seit wann können private Verbraucher den Gasanbieter wechseln?
Um den Wechsel zum neuen Jahrtausend – konkret im Jahr 1998 – wurde der Gasmarkt in der EU per Gesetz geöffnet, um mehr Wettbewerb zugunsten der Gaskunden zu schaffen. Nachdem das Gesetz zur Liberalisierung des Gasmarktes beschlossen worden war, erfolgte seine Umsetzung nur schleppend, weshalb private deutsche Verbraucher erst ab April 2006 offiziell ihren Gasanbieter wechseln konnten. Die Marktöffnung in Deutschland konnte erst erfolgen, nachdem das Bundeskartellamt mit mehreren Gasversorgern entsprechende Übereinkünfte getroffen hatte. Die großen Unternehmen hatten sich gegen den Wettbewerb gewehrt und mussten schließlich mit Strafandrohungen des Kartellamtes leben.
Es hob diese gegen die Energiekonzerne RWE, E.ON, MITGAS, ENTEGA, SpreeGas und Thüga AG auf, nachdem sich diese verpflichtet hatten, ihren Privatkunden ab dem 1. April 2006 den Wechsel zu ermöglichen. Danach dauerte es nochmals einige Monate, bis sich ein alternativer Gasmarkt in Deutschland etabliert hatte. Heute können Sie an den meisten Standorten in Deutschland unter rund 1.000 Gastarifen wählen, von denen aber nicht alle wirklich günstig sind. Es herrscht jedoch ständige Bewegung auf dem Gasmarkt. Einzelne Versorger senken und erhöhen die Preise, sodass Sie praktisch alljährlich einen neuen, günstigeren Gasanbieter finden.
Häufig gestellte Fragen
Achten Sie neben den Kosten auch auf faire vertragliche Konditionen. Wählen Sie eine möglichst kurze Vertragslaufzeit, nehmen Sie Boni mit und vergleichen Sie Preisgarantien der Anbieter. Lesen Sie unbedingt Kundenrezensionen zu einem möglichen Gasanbieter. Stimmt der Service? Werden Boni pünktlich ausgezahlt? Fällt der Versorger durch häufige Preiserhöhungen auf?
Sie können grundsätzlich den Gasanbieter wechseln, wenn Sie für Ihren Haushalt oder Betrieb einen Vertrag mit einem Versorger abgeschlossen haben und das Gas für Ihre Abnahmestelle separat gezählt wird. Sollte Ihr Vermieter der Vertragspartner sein und Ihr Gasverbrauch in die Nebenkostenabrechnung einfließen, können Sie selbst nicht den Gasnanbieter wechseln. Dieser Fall ist eher selten.
Sie sollten mindestens drei Wochen vor Ablauf Ihres laufenden Vertrages wechseln. Lediglich wenn Sie Kunde der Grundversorgung sind, können Sie mit einer Frist von 14 Tagen wechseln. Bei der Ersatzversorgung entfällt die Kündigungsfrist sogar komplett.
Aufgrund bürokratischer Vorgänge kann er durchaus drei Wochen und auch etwas länger dauern.
Nein, auf keinen Fall. Es werden keine technischen Änderungen an Ihrem Anschluss vorgenommen. Die unterbrechungsfreie Gasversorgung ist gesetzlich vorgeschrieben.