Gasanbieter kündigen und einen günstigeren tarif finden

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Sie möchten Ihrem Gasanbieter kündigen? Hierfür kann es mehrere Gründe geben: Vielleicht sind Sie umgezogen, aber Ihr alter Versorger ist an Ihrem neuen Standort nicht tätig. Auch wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, in der Sie gar kein Gas verbrauchen, werden Sie dem Gasanbieter kündigen. Ein häufiger Grund für die Kündigung ist der Wechsel zu einem günstigeren Versorger. Diesen finden Sie über unseren Vergleichsrechner. Falls Ihnen eine Preiserhöhung ins Haus geflattert ist, können Sie ebenfalls umgehend Ihren Gasvertrag kündigen. Dabei herrschen kürzere Fristen, die auch die Kündigung der teuren Grundversorgung und der noch teureren Ersatzversorgung mit Gas betreffen. Wir erklären Ihnen, wie Sie den bestehenden Vertrag mit dem alten Gasanbieter kündigen können und was es dabei zu beachten gilt.

Gasanbieter kündigen mit unserem Gasvergleich

Wenn Sie mit unserem Gasvergleichsrechner einen neuen, günstigeren Gasanbieter finden und zu diesem wechseln, kündigt er Ihren bestehenden Vertrag für Sie. Das ist die einfachste Möglichkeit, wie Sie den Vertrag mit Ihrem bisherigen Gasanbieter kündigen können. Sie können darüber hinaus natürlich immer ein eigenständiges Kündigungsschreiben dem Gasanbieter zuschicken. Das bietet sich an, wenn Ihr Vertrag demnächst ausläuft und die Option einer automatischen Verlängerung enthält, wenn Sie ihn nicht fristgerecht kündigen.

Auch bei einer Gaspreiserhöhung kann es günstiger sein, wenn Sie selbst Ihrem Gasanbieter kündigen, der Ihnen für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht einräumen muss. Die Kündigung durch den neuen Versorger, den Sie in unserem Vergleichsrechner gefunden haben, bleibt aber stets die einfachste Möglichkeit, Ihrem Gasanbieter zu kündigen. Der neue Anbieter fragt zu diesem Zweck Ihre Vertragsdaten und Ihre Gaszählernummer ab. Er setzt sich dann mit Ihrem bisherigen Versorger in Verbindung und kündigt für Sie Ihren bestehenden Vertrag fristgemäß.

Welche Kündigungsfrist müssen Sie beachten?

Die Kündigungsfristen von Gasverträgen unterscheiden sich je nach Ihrem bestehenden Vertrag und Gasanbieter. Es gibt diese Möglichkeiten:

  1. Sie sind Kunde in der Grundversorgung. Das betrifft mehr als die Hälfte der deutschen Haushalte. Die Grundversorgung Ihres lokalen Versorgers ist teuer, lässt sich aber jederzeit und schnell kündigen. Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt 14 Tage.
  2. Sie sind Kunde in der noch teureren Ersatzversorgung. In diese gelangen Sie zum Beispiel, wenn Sie nach einem Umzug noch keinen neuen Anbieter gefunden haben oder wenn Ihr bisheriger Versorger unerwartet in die Insolvenz schlittert und Sie nicht mehr beliefern kann. Die Ersatzversorgung erfüllt den gesetzlichen Versorgungsauftrag. Aufgrund ihrer hohen Kosten dürfen Sie die Ersatzversorgung jederzeit fristlos kündigen.
  3. Sie haben einen Gasvertrag mit einem alternativen, relativ günstigen Versorger vor dem 01.03.2022 abgeschlossen. Dieser hat eine Vertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist von rund vier Wochen bis zu drei Monaten. Sie dürfen diesem Gasanbieter zum Ende der Vertragslaufzeit mit der angegebenen Frist kündigen.
  4. Sie haben einen Gasvertrag mit einem alternativen Versorger ab dem 01.03.2022 abgeschlossen. Diesen dürfen Sie zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
  5. Sie haben einen Gasvertrag mit einem alternativen Versorger abgeschlossen, der die Preise erhöht oder Sie nach Ihrem Umzug an Ihrem neuen Standort nicht beliefern kann. Sie dürfen diesen Vertrag per Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 41 b EnWG).

Welche Vertragslaufzeiten gibt es bei Gasverträgen?

Vor dem 01.03.2022 durften Gasverträge mit beliebig langen Laufzeiten abgeschlossen werden. Die am häufigsten verwendete Vertragsgestaltung war eine Laufzeit von einem oder zwei Jahren mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, wobei sich der Vertrag ohne Kündigung stillschweigend um die ursprüngliche Vertragslaufzeit verlängerte. Seit der gesetzlichen Änderung des EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), die am 01.03.2022 in Kraft trat, darf die erste Vertragslaufzeit maximal zwei Jahre betragen und sich danach nur auf unbestimmte Zeit verlängern, wofür dann die Kündigungsfrist einen Monat beträgt. Sie können also nach dem Ablauf der ersten Vertragslaufzeit jederzeit mit der Frist von einem Monat kündigen, wenn Sie Ihren Vertrag ab dem 01.03.2022 abgeschlossen haben. Unbenommen davon bleiben das Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhungen oder bei mangelnder Lieferfähigkeit des Versorgers nach Ihrem Umzug sowie die besonders kurzen Kündigungsfristen der Grund- und Ersatzversorgung.

Neue Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten seit März 2022 – gute Gründe für den Wechsel des Gasanbieters

Die neuen Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten seit März 2022 liefern gute Gründe für den Wechsel des Gasanbieters. Vergleichen Sie in unserem Gasrechner, bei welchem Versorger Sie gegenwärtig am meisten sparen können, und wechseln Sie dann zu ihm. Ihr Vertrag wird dadurch so abgeschlossen, dass Sie ihn viel schneller als frühere Verträge kündigen können. Sie sollten eine möglichst kurze Vertragslaufzeit von einem Jahr oder noch weniger wählen.

Wie finde ich meine Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist heraus?

Sie haben drei Möglichkeiten, die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist Ihres bestehenden Vertrages zu überprüfen. Wichtig sind diese Daten, wenn Sie nicht Kunde der Grund- oder Ersatzversorgung sind. Bei diesen beiden Varianten können Sie jederzeit mit 14 Tagen Frist (Grundversorgung) oder fristlos (Ersatzversorgung) kündigen. Ansonsten

  • prüfen Sie Ihren Vertrag mit dem gegenwärtigen Versorger,
  • schauen im Online-Bereich des Versorgers nach, falls Sie dort über ein Kundenkonto verfügen oder
  • fragen telefonisch beim Versorger nach.

Wie kündige ich nach einer Preiserhöhung oder einem Umzug?

Ihr Sonderkündigungsrecht nach einer Preiserhöhung oder einem Umzug nehmen Sie umgehend wahr. Sie haben dafür 14 Tage Zeit ab dem Zugang der Preiserhöhung oder ab der Feststellung, dass Ihr bisheriger Gasanbieter Sie an Ihrem neuen Wohnort nicht versorgen kann. Letzteres müssen Sie schon vor dem Umzug rechtzeitig in Erfahrung bringen. Sie sollten sich in diesen Fällen rechtzeitig um einen anderen alternativen Versorger kümmern, der Sie möglichst nahtlos beliefert. Wenn Ihnen der Übergang nicht so schnell gelingt, erhalten Sie trotzdem Gas über die Ersatzversorgung. Darum müssen Sie sich im Grunde gar nicht kümmern. Aus der Ersatzversorgung gelangen Sie automatisch nach drei Monaten in die etwas günstigere Grundversorgung. Beides ist zwar teuer, doch es garantiert Ihre durchgängige Gasversorgung.

Form der Kündigung

Sie können Ihrem Gasanbieter schriftlich, per Fax, E-Mail und sogar per SMS kündigen. Es genügt die Schriftform (§ 309 Nr. 13 BGB). Bestimmungen in den AGB, die für Kündigungen eine strengere Form als die Textform fordern, sind unwirksam. Über diese Rechtsgrundlage, die seit 2016 gilt und von der es nur wenige Ausnahmen gibt, informiert die Bundesnetzagentur. Die Ausnahmen betreffen Miet- und Arbeitsverträge sowie notariell beglaubigte Verträge, nicht aber Energielieferverträge. Auch wenn Sie im Internet mit Stand 2024 noch anderslautende Informationen finden, gilt:

Ihren nach dem 30.09.2016 abgeschlossenen Gasvertrag können Sie auch per Mail kündigen.

Ihr Energieliefervertrag ist verpflichtet, Sie im Vertrag über die Kündigungsmöglichkeit zu informieren. Er muss im Vertrag klar die Mindestvertragslaufzeit, deren Beginn (ab Abschluss oder ab Lieferbeginn) und die Option einer stillschweigenden Verlängerung – falls vorgesehen – definieren. Die Kündigung muss den Vertragspartner auch erreichen. Bei einer E-Mail an den Support ist von der sicheren Zustellung auszugehen, wenn es keine digitale Meldung über die Nichtzustellung gibt. Bei einem Brief sollten Sie das Einschreiben mit Rückschein verwenden. Bestehen Sie auf einer Kündigungsbestätigung.

Falls Sie diese nicht zeitnah erhalten (bei einer E-Mail binnen 48 Stunden), wiederholen Sie die Kündigung und drohen Sie die Zustellung per Gerichtsvollzieher an. Das beeindruckt immer. So eine Zustellung kostet rund 20 Euro und ist nach wie vor der sicherste Weg der Kündigung. Die meisten Anbieter reagieren aber schon auf die Drohung per Mail und bestätigen Ihnen dann die Kündigung. Im Kündigungsschreiben müssen Sie sich klar authentifizieren. Idealerweise geben Sie Ihre Kunden- und Vertragsnummer an, doch eigentlich genügen auch Ihr Name und Ihre Anschrift. Die Kündigung darf auch ein Bevollmächtigter vornehmen. Das ist beim Wechsel des Gasanbieters Ihr neuer Versorger.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Wenn Sie noch keinen neuen Versorger haben, gelangen Sie automatisch in die Ersatzversorgung. Sie haben einen Rechtsanspruch auf eine durchgängige Gasversorgung.

Schauen Sie in Ihren Vertragsunterlagen nach. Als Kunde der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist nur 14 Tage, bei der Ersatzversorgung entfällt sie völlig.

Sie haben ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

Nein. Sie dürfen jemanden bevollmächtigen. Das ist sehr oft Ihr neuer Versorger, den Sie in unserem Vergleichsrechner für günstiges Gas finden.

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