Gas anmelden: so einfach geht’s

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Wenn Sie eine neue Wohnung oder ein Haus mit Gasanschluss beziehen, müssen Sie das Gas anmelden. Dabei entscheiden Sie sich auch für einen bestimmten Gasanbieter. Grundsätzlich erhalten Sie immer Gas, wenn ein Anschluss dafür vorhanden ist. Rein technisch liefert es der regionale Grundversorger. Das sind vielfach die örtlichen Stadtwerke, doch auch große Unternehmen wie E.ON sind manchmal für die Grund- und Ersatzversorgung zuständig. Diese sind gesetzlich verankerte Leistungen. Das bedeutet: Wenn die Gasleitung rein technisch anliegt, kommt das Gas zu Ihnen.

Es fragt sich nur, welchen Preis Sie dafür bezahlen. Die Grundversorgung ist teuer, die Ersatzversorgung ist noch teurer. Alternative Gasanbieter gibt es aber schon seit Jahrzehnten. Sie kaufen – meistens kurzfristig – günstige Gaskontingente ein und geben die Ersparnisse an die Kunden weiter. Dabei nutzen sie die technische Infrastruktur der Grundversorger. Diese müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben langfristiger kalkulieren, ihre Kontingente sind daher teurer.

Der dadurch entstehende Wettbewerb einerseits und die hohe Versorgungssicherheit andererseits sind vom Gesetzgeber so gewollt. Sie als Kunde können sich aber abseits der Grundversorgung jederzeit für einen alternativen, preisgünstigen Anbieter entscheiden, wenn Sie Ihr Gas anmelden. Nutzen Sie dafür unseren Online-Vergleichsrechner.

Was bedeutet Grund- und Ersatzversorgung?

Die Grundversorgung mit Gas liegt immer an. Sie können also eine neue Wohnung betreten, die Gashauptleitung öffnen und dann sofort mit Gas kochen und heizen. Sollten Sie neuer Mieter oder Eigenheimbesitzer sein und sich nicht um einen alternativen Gasanbieter kümmern, gelangen Sie zunächst in die sehr teure Ersatzversorgung, die Sie allerdings jederzeit fristlos kündigen können. Wenn Sie diese Kündigung unterlassen, gelangen Sie automatisch nach drei Monaten in die nicht ganz so teure Grundversorgung. Auch diese ist aber so gut wie immer teurer als jeder alternative Anbieter. Es gab von diesem Mechanismus schon Ausnahmen, so während der Gasmangellage nach dem Wegfall der russischen Gaslieferungen ab 2022, doch das blieb eine Ausnahme.

Die Regelung mit der Ersatz- und Grundversorgung sichert die jederzeitige Versorgung ab. Nicht immer haben Menschen Zeit, rechtzeitig vor einem Umzug ihr Gas anzumelden. Manchmal bewohnen sie auch nur sehr kurzfristig ein Haus oder eine Wohnung, sodass sich die Anmeldung nicht wirklich lohnt. Manchmal fällt auch ein alternativer Versorger aus ökonomischen Gründen aus. Das kommt selten vor, doch auch in diesem Fall springt automatisch die Ersatzversorgung ein. Sie werden auch umgehend darüber informiert, damit Sie sich einen anderen Anbieter suchen können. Das bedeutet: Die Grund- und die Ersatzversorgung sind durchaus sinnvoll, doch sie sind auch teuer.

Der Gesetzgeber weist die Aufgabe der Grundversorgung demjenigen Gasunternehmen zu, das die meisten Kunden des festgelegten Gebietes beliefert und in der Regel die technische Infrastruktur besitzt. Manchmal ändern sich die Verhältnisse. Grundversorger werden daher in regelmäßigen Abständen neu ermittelt. Es gibt aber grundsätzlich einen Grundversorger an jedem Standort. Manchmal erhalten Personen keinen Vertrag mit einem preisgünstigen alternativen Anbieter, weil sie durch einen negativen Schufa-Eintrag belastet sind. Auch diese Haushalte erhalten dennoch das Gas von der Grundversorgung. Lediglich wenn Sie Ihre Gasrechnung nicht bezahlen, stellt auch der Grundversorger das Gas ab.

Bei diesem können Sie selbstverständlich auch freiwillig bleiben. Viele Grundversorger bieten über den Grundversorgungstarif hinaus weitere Tarife an, die oft preisgünstiger sind, mit anderen Kündigungsfristen laufen, während die Grundversorgung mit 14-tägiger Frist kündbar ist, und manchmal auch an Abnahmemengen gebunden sind und/oder Biogas enthalten. Informieren Sie sich ruhig darüber. Sie können auch für so einen alternativen Tarif beim Grundversorger Ihr Gas anmelden. Mietern hilft der Vermieter beim Kontakt zum Grundversorger.

Bei alternativen Anbietern das Gas anmelden

Da die Grundversorgung teuer ist und Sie ohne eigene Initiative nach einem Umzug sogar in der extrem teuren Ersatzversorgung landen, sollten Sie schon vor einem Umzug einen alternativen Anbieter suchen und bei diesem Ihr Gas anmelden. Es könnte sich wie erwähnt auch um einen alternativen Tarif Ihres künftigen Grundversorgers handeln. Suchen Sie rechtzeitig nach einem interessanten Gastarif und melden Sie das Gas bei diesem Lieferanten zum Wunschtermin an.

Am besten informieren Sie diesen schon mehrere Wochen vor Ihrem Umzug. Sie können jedoch auch später zum alternativen Anbieter wechseln. Die Grundversorgung dürfen Sie mit der kurzen Frist von 14 Tagen kündigen. Es gibt in ihr auch keine Mindestvertragslaufzeiten. Daher ist der Wechsel zu einem anderen Versorger jederzeit möglich. Das gilt natürlich nur für die Grundversorgung. Wenn Sie wechseln möchten, weil Sie schon Kunde eines alternativen Versorgers sind, dessen Service oder Preise Ihnen nicht mehr gefallen, müssen Sie sich an die vereinbarte Kündigungsfrist halten.

Wir empfehlen immer, Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten so kurz wie möglich zu wählen, damit Sie schneller zu einem besseren Tarif gelangen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Ihr alter Versorger Sie nach einem Umzug am neuen Standort nicht beliefern kann oder ohne Zwang (erhöhte Netzentgelte oder Steuern) die Preise erhöht hat. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht ohne die übliche Kündigungsfrist.

Gas anmelden beim neuen Anbieter ohne technische Umstellungen

Wenn Sie bei einem neuen Versorger Ihr Gas anmelden, gibt es hierfür keine technischen Umstellungen. Das Gas strömt durch die bestehenden Leitungen und den installierten Zähler. Sie schließen nur einen neuen Vertrag mit einem günstigen Anbieter ab, der sich Gaskontingente zu einem niedrigen Preis sichert, die der technische Versorger in Ihren Haushalt schickt. Dies ist wiederum in aller Regel der Grundversorger. Es gibt daher auch keine Lieferunterbrechungen oder -engpässe, wenn Sie neu Ihr Gas anmelden.

Gas anmelden – so funktioniert’s

Wenn Sie bei einem Versorger Ihr Gas anmelden, müssen Sie einige Daten hinterlassen. Das geschieht heutzutage überwiegend online, ist aber auch auf Papier möglich. Es sind diese Daten:

  • Name und Adresse
  • Geburtsdatum
  • Bankverbindung
  • Name des bisherigen Gasversorgers und ihre dortige Vertrags- und Kundennummer
  • Zählerstand
  • Zählernummer

durchschnittlicher jährlicher Gasverbrauch in kWh laut Vorjahresrechnung oder Schätzung durch den Vergleichsrechner

Nach Ihrem durchschnittlichen jährlichen Gasverbrauch berechnet der neue Versorger Ihren künftigen Abschlag. Es ist daher sinnvoll, diesen Wert Ihrer Vorjahresrechnung zu entnehmen. Diese benötigen Sie ohnehin für die sonstigen Angaben zu Ihrem bisherigen Versorger. Für einen ersten Preisvergleich können Sie sich aber auch auf die Schätzung unseres Gasrechners anhand Ihrer Haushaltsgröße verlassen. Diese wäre auch dann hilfreich, wenn Sie umgezogen sind und sich Ihr Haushalt hinsichtlich der Personenzahl und der Wohnfläche vergrößert oder verkleinert.

Gas anmelden: Wann muss ich den noch laufenden Vertrag kündigen?

Um die Kündigung Ihres bestehenden Gasvertrages brauchen Sie sich überhaupt nicht zu kümmern. Der neue Versorger übernimmt das rechtssicher für Sie. Er ermittelt anhand Ihrer Vertragsdaten, wann Sie frühestens kündigen können, und sendet in Ihrem Namen die Kündigung zu Ihrem bisherigen Anbieter. Ab dem Zeitpunkt der wirksamen Kündigung beliefert er Sie unterbrechungsfrei mit Gas. Das gilt auch für Kunden in der Grundversorgung und funktioniert stets reibungslos. Sie können natürlich nach einer Preiserhöhung auch selbst Ihren Vertrag kündigen, um die dafür gesetzte Frist (in der Regel vier Wochen) einzuhalten. Doch Sie können sich auch in dieser Frist einen neuen Anbieter suchen, den Sie ohnehin benötigen. Dieser kündigt dann für Sie.

Wie wählen Sie einen neuen Gasanbieter aus?

Bevor Sie Ihr Gas anmelden, müssen Sie sich zunächst einen Versorger suchen. Für dessen Auswahl gibt es einige Kriterien:

  • Preis
  • Boni
  • Vertragslaufzeit
  • Kündigungsfrist
  • Bio- oder Ökogas

Die Kündigungsfrist darf schon seit März 2022 bei Neuverträgen nicht mehr als einen Monat betragen. Sollte Ihnen aber ein Versorger eine noch kürzere Kündigungsfrist anbieten, dann wählen Sie diese. Achten Sie auch auf eine kurze Vertragslaufzeit, wenn Sie die Wahl haben. Möglicherweise finden Sie im kommenden Jahr schon wieder einen noch günstigeren Anbieter. Von diesem erhalten Sie auch neue Boni, was sich finanziell sehr lohnt.

Gas anmelden ist einfach

Gas anmelden ist relativ unkompliziert und aus dem Vergleichsrechner heraus auch online möglich. Vergleichen Sie aktiv die Gaspreise und suchen Sie nach Einsparmöglichkeiten. Nach einem Umzug sollten Sie recht schnell bei einem günstigen Versorger Ihr Gas anmelden, damit Sie nicht in der teuren Ersatz- und Grundversorgung landen.

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