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Einbau einer neuen Gasheizung noch in diesem Jahr? Viele Installateure sagen ab
Die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sorgt für einen besonderen Effekt: Die Nachfrage nach Gas- und Ölheizungen steigt. Doch zahlreiche Dienstleister nehmen keine Aufträge mehr an – warum?
Geplante Gesetzesänderung führt zu gegenteiligem Effekt
Nach den Plänen von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) soll das bestehende GEG geändert werden. Zwar sind noch Anpassungen seines Gesetzesentwurfs denkbar, über den der Bundestag dann abstimmen muss, doch schon jetzt ist eine Auswirkung zu beobachten. Vorerst scheint genau das Gegenteil des eigentlichen Ziels einzutreten.
Um die CO2-Emissionen deutlich zu senken und 2045 klimaneutral zu sein, will die Regierung in diesem Jahr die Weichen stellen. Der Plan sieht vor, dass ab 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das bedeutet für die Zukunft das Aus von Öl- und Gasheizungen. Solange diese aber noch intakt sind, ist kein Austausch notwendig – und genau das führt zu eben jenem gegenteiligen Effekt.
Die Nachfrage nach Öl- und Gasheizungen ist immens gestiegen. Viele Immobilieneigentümer wollen sich vor 2024 ein neues Modell einbauen lassen, um es noch möglichst lange nutzen zu können. Das macht sich in den Auftragsbüchern von Herstellern und Heizungsinstallateuren deutlich bemerkbar. Darüber berichtet unter anderem die „Fuldaer Zeitung“. In einem Artikel ist von rekordverdächtigen Auftragseingängen und Lieferzeiten von mehreren Monaten die Rede. Ein selbstständiger Gebäudetechniker schildert, dass sein Telefon aktuell nicht mehr stillstehe. In den Jahren zuvor hätte er kaum Anfragen dieser Art erhalten.
Klempner in nachteiliger Situation – Forderung nach Übergangslösung
Viele Unternehmen lehnen derzeit Aufträge ab, eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Der Grund: Sie tragen das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Kommt es zur Änderung des GEG, dürfen die Geräte ab 1. Januar 2024 nicht mehr installiert werden. Durch die hohe Nachfrage und die derzeitigen Lieferschwierigkeiten können viele Dienstleister nicht garantieren, diese Frist einzuhalten.
Ist diese abgelaufen, befinden sich die Klempner in einer nachteiligen Situation, die von Juristen als „rechtliche Unmöglichkeit der Leistungserbringung“ bezeichnet wird. Das bedeutet: Der Kunde hat eine verbindliche Bestellung aufgegeben, ist aber anschließend von der Zahlung an den Dienstleister befreit, da ein verspäteter Einbau der Heizung nicht zulässig ist. Allerdings sind die Handwerker dazu verpflichtet, die Heizungsanlage abzunehmen und den Lieferanten zu entschädigen.
Um ein solches Szenario zu vermeiden, haben die Klempner-Innungen laut „Handelsblatt“ Musterschreiben an ihre Mitglieder verschickt. Mit diesen können sie schnell antworten, um Interessenten eine Absage zu erteilen. In einer E-Mail empfiehlt der Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hessen den Dienstleistern, Aufträge nur noch anzunehmen, wenn sie zu 100 Prozent sicher sind, diese fristgerecht zu erfüllen.
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) kritisiert das geplante Inkrafttreten des neuen GEG am 1. Januar 2024 und plädiert für eine Übergangsregelung. Aber auch innerhalb der Ampelkoalition herrscht noch keine Einigkeit. Die FDP würde die Gesetzesänderungen gern erst später einführen.