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Bleibt die Preisbremse, während die Mehrwertsteuer steigt?
Die von der Bundesregierung im Januar 2023 eingeführten Preisdeckelungen werden wohl nicht zum Jahresende aufgehoben, sondern sollen noch 3 Monate weiterlaufen. Allerdings gibt es nicht nur erfreuliche Nachrichten für die Verbraucher.
Bis März 2024: Gas- und Strompreise werden weiter gedeckelt
Schon im Sommer hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in Aussicht gestellt, dass die Energiepreisbremsen für Strom und Gas über das Jahresende hinaus verlängert werden könnten. Das ursprüngliche Gesetz sah vor, dass die Regelung zum 31. Dezember endet. Stattdessen bleibt sie noch bis März 2024 bestehen. Das hat die Bundesregierung jetzt offiziell beschlossen.
In Kraft getreten sind die Preisbremsen im März dieses Jahres, wobei sie noch rückwirkend für Januar und Februar gegolten haben. Eingeführt wurden sie angesichts der teils enormen Steigerungen bei den Energiekosten im Zuge des Russland-Ukraine-Konflikts. Gas ist dabei auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, Strom auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs garantiert der Staat diese Höchstpreise und zahlt die Differenz an die Versorger.
Nachdem sich die Bundesregierung auf die Verlängerung der Preisbremse geeinigt hat, muss noch die EU-Kommission in Brüssel ihr Einverständnis geben. Das dürfte jedoch eher als Formalität betrachtet werden.
Kritik an Plänen zur Erhöhung der Mehrwertsteuer
Doch zu der aus Verbrauchersicht positiven Nachricht über die Verlängerung der Preisbremsen muss ein großes „Aber“ hinzugefügt werden. Denn im gleichen Atemzug sieht die Bundesregierung vor, sich wieder vom niedrigen Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Gas und Fernwärme zu verabschieden. Im Oktober 2022 wurde dieser von ursprünglich 19 Prozent herabgesetzt. Auch diese Maßnahme sollte dazu dienen, um die Verbraucher angesichts der steigenden Energiekosten im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Konflikt zu entlasten. Gas wurde dadurch günstiger.
Während die Preisbremsen länger laufen als geplant, endet der reduzierte Mehrwertsteuersatz früher. Eigentlich sollte er noch bis März 2024 erhalten bleiben. Experten gehen davon aus, dass die Gaspreise dadurch mitten in der Heizsaison wieder steigen. Das Finanzministerium begründet seine Pläne damit, dass die Mehrwertsteuersenkung nur als kurzfristige Entlastung vorgesehen war. Zuletzt seien die Preise wieder schneller gesunken als erwartet und der Energiemarkt habe sich beruhigt.
Interessenvertretungen aus der Wirtschaft appellieren unterdessen an die Abgeordneten, die Mehrwertsteuer nicht vorzeitig wieder anzuheben. Unter anderem haben der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und die Verbraucherzentrale gefordert, die Mehrwertsteuersenkung gemeinsam mit den Energiepreisbremsen erst am 31. März auslaufen zu lassen. Kritik kommt auch von der Union. Fraktionsvize Andreas Jung kommentiert die Pläne der Ampelregierung wie folgt: „Es wäre ja absurd, zeitgleich die Energiepreisbremsen zu verlängern und die Mehrwertsteuer auf Gas zu erhöhen“. Der CDU-Politiker sieht darin einen „Widerspruch in sich“. Vorteilhaft wäre der Schritt wohl nur für die Staatskasse, denn die frühere Rückkehr zum höheren Steuersatz hätte rund 2,1 Milliarden Euro mehr an Steuereinnahmen zur Folge.