Austausch von Gas- und Ölheizungen: Förderung ab sofort für alle Eigentümer möglich

Austausch von Gas- und Ölheizungen: Förderung ab sofort für alle Eigentümer möglich

Seit dem 27. August läuft die dritte Förderrunde des sogenannten Heizungsgesetzes der Ampelregierung. Es erlaubt nun allen Immobilieneigentümern, Fördermittel zu beantragen, wenn sie ihre alte Gas- oder Ölheizung gegen eine klimafreundlichere Alternative austauschen. Erzielt die Maßnahme den erhofften Erfolg?

Kreis der Begünstigten erweitert

Durch den Beginn der dritten Förderrunde haben jetzt alle vorgesehenen Gruppen die Möglichkeit, Förderung für den Heizungsaustausch zu beantragen. Der Kreis wurde um Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Unternehmen und Kommunen erweitert. Das teilt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit, die für die Vergabe der Zuschüsse zuständig ist.

Zuvor durften bereits Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und von selbst bewohnten Einfamilienhäusern die staatlichen Fördergelder beantragen. Wohnungseigentümergemeinschaften, die eine Zentralheizung nutzten, hatten ebenfalls schon Zugang zu den Fördermitteln.

Mindestens 30, maximal 70 Prozent Förderung

Mindestens 30 Prozent Förderung sieht das Heizungsgesetz vor – unabhängig davon, ob es sich um ein Wohn- oder Geschäftsgebäude handelt. Maximal können 70 Prozent beansprucht werden. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen sowie von der Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungsaustauschs. Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis zu 40.000 Euro beträgt und die ihre Immobilie selbst bewohnen, erwartet ein Einkommensbonus von 30 Prozent.

Noch bis 2028 lässt sich zudem vom Geschwindigkeitsbonus und damit von zusätzlichen 20 Prozent profitieren. Dieser Zuschuss wird für einen frühzeitigen Austausch von alten Gas- oder Ölheizungen gewährt. Er gilt darüber hinaus auch für Nachtspeicherheizungen und alte Biomasseheizungen. Wer sich für eine Wärmepumpe entscheidet, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzt oder ein natürliches Kältemittel verwendet, erhält einen Effizienzbonus von zusätzlichen 5 Prozent.

Das Heizungsgesetz schreibt vor, dass ab 2024 jede neu installierte Heizung mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Regel gilt bislang aber nur für Neubauten, die in Neubaugebieten entstehen. Heizungen, die problemlos funktionieren, dürfen weiterhin im Einsatz bleiben.

Nachfrage nach Wärmepumpen bislang hinter den Erwartungen

Die Nachfrage nach Wärmepumpen ist bislang deutlich unter den Erwartungen der Bundesregierung geblieben. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
wurden bislang 93.000 Zusagen erteilt. Diese Statistik berücksichtigt auch Zusatzanträge von Eigentümern in Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften. Nachdem die Förderung nun allen Gruppen zugänglich gemacht wurde, geht das BMWK von einem Anstieg der Nachfrage aus.

Insgesamt erlebte der Absatz von Wärmepumpen zuletzt einen Einbruch. Das gab Ende Juli der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) bekannt. Im ersten Halbjahr seien 90.000 Geräte verkauft worden. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht das einem Rückgang von 54 Prozent. Allerdings sei 2023 auch ein Rekordjahr für den Verkauf von Wärmepumpen gewesen.

Der BDH erwartet durch die erweiterten Fördermöglichkeiten ebenfalls einen erneuten Nachfrageanstieg. Bis zum Ende des laufenden Jahres rechnet der Verband mit einem Absatz von maximal 200.000 Wärmepumpen. Diese Einschätzung unterscheidet sich recht deutlich von den Zielen der Bundesregierung: Diese ging ursprünglich davon aus, dass ab 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen eingebaut werden.